Sachverständigentätigkeit
Seit dem 08.03.2003 bin ich "Geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden" (geprüft durch den Sachverständigenverband-Mitte e.V.). Daher gehören zu unserem Leistungsumfang nunmehr auch:
Privatgutachten
- qualifizierte Information des Auftraggebers als sichere Grundlage im Rechtsstreit
- Unterstützung von Rechtsanwälten im Interesse eines qualifizierten
Parteivortrags
- Auftreten als sachverständiger Zeuge
- Klärung der Verantwortlichkeit für Mängel und Schäden
- fundamentiertes Auftreten gegenüber Unternehmern, die die Beseitigung
eines Mangels verweigern
- Beweissicherung im Einvernehmen der beteiligten Parteien
Selbstständiges Beweisverfahren (Beweissicherung)
Feststellung des gegenwärtigen Zustandes eines Bauteils in der Form, dass dieses Gutachten als gerichtliches Beweismittel dienen kann. Die Beweisfrage wird vom Antragsteller genannt, die Beauftragung erfolgt durch das Gericht.
Gerichtsgutachten
Das Gerichtsgutachten ist eins der klassischen Beweismittel. Der Sachverständige ist ein Helfer des Richters. Der Sachverständige vermittelt dem Richter seine Fachkunde
- zur Erkenntnis abstrakter Erfahrungssätze,
- zur Feststellung von Tatsachen,
- zur Vermittlung von Kausalverläufen
oder
- zur Bewertung von Objekten.
Versicherungsgutachten
Der Auftraggeber dieser Art von Gutachten sind Versicherungen. Der Leistungsumfang des Gutachtens hängt hierbei von der auftraggebenden Versicherungsgesellschaft ab.
und Beratungsgutachten
Das Beratungsgutachten dient zur Information und Entscheidungshilfe des privaten Auftraggebers. Diese Gutachten sind oft Vorstufen zur Entscheidungsfindung, welche Art von Gutachten im weiteren Verlauf benötigt werden.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst:
- Bauschadensgutachten ( Dach, Fassaden, Fugen, Fenster, Türen, Abdichtung, Fußböden, Estrich)
- Bauabnahmen
- Baubegleitende Begutachtung
- Qualitätskontrolle
- Feuchte- und Schimmelschäden
- Wärmeschutz
- Bauverträge, Handwerkerrechnungen
- Flächenermittlung (Wohnfläche, Nutzfläche)
- Abgeschlossenheitserklärung